ennui
Beiträge: 1212

Re: Ratgeber: Kameradrohnen und rechtliche Vorschriften -- was man beachten

Beitrag von ennui »

Es gibt das Wegerecht, d.h. man darf auf den Wegen durch Wald in Privatbesitz. Man darf aber nicht unterwegs jagen, angeln, Bäume fällen oder Drohnen fliegen lassen. Auf privatem Grund geht das nur mit Erlaubnis und entspr. Genehmigungen. Für Aufnahmen im öffentlichen Raum gilt Panoramafreiheit, also filmen erlaubt ohne Hilfsmittel wie zb. Leiter, mit der man über den Zaun und in das Fenster kucken kann. Oder Drohne.



Frank B.
Beiträge: 9318

Re: Ratgeber: Kameradrohnen und rechtliche Vorschriften -- was man beachten

Beitrag von Frank B. »

Bloß im Wald ist es nicht ersichtlich, ob man auf öffentlichen oder privatem Grund steht. Natürlich ist fragen immer von Vorteil. Aber das geht nicht immer. Dann darfst du nirgends eine Drohne starten lassen, ohne vorher die Grundstücksbesitzerfrage zu klären. Auch Wiesen und Äcker und Feldwege gehören jemandem.



Pianist
Beiträge: 8460

Re: Ratgeber: Kameradrohnen und rechtliche Vorschriften -- was man beachten

Beitrag von Pianist »

Frank B. hat geschrieben:Dann darfst du nirgends eine Drohne starten lassen, ohne vorher die Grundstücksbesitzerfrage zu klären. Auch Wiesen und Äcker und Feldwege gehören jemandem.
Genau. Offiziell muss man immer fragen. Aber ich gehe davon aus, dass einem niemand den Kopf abreißt, wenn man das mal nicht macht. Zumal man ja unterwegs nicht so einfach herausbekommt, wem ein Feldweg gehört. Da würde es dann auch reichen, einfach abzuziehen, wenn der Bauer kommt und sich beschwert. Mit etwas diplomatischem Geschick sollte man da aber immer eine vernünftige Lösung finden.

Die Nichteinholung der Erlaubnis eines Grundstückseigentümers hat jedenfalls nicht im Entferntesten die Kosequenzen eines Aufstieges ohne Aufstiegserlaubnis oder des Einfluges in eine Flugverbotszone.

Matthias
Filmemacher für besondere Aufgaben



PowerMac
Beiträge: 7489

Re: Ratgeber: Kameradrohnen und rechtliche Vorschriften -- was man beachten

Beitrag von PowerMac »

In Deutschland gibt es immerhin öffentliches Land. Wälder, Felder, Wiesen, irgendwas. Sucht mal in Großbritannien sowas... Letztlich gehört vermeintlich öffentliches Land dann doch dem Herzog von Edinburgh oder ist in der Hand des National Trust.



Jan
Beiträge: 10037

Re: Ratgeber: Kameradrohnen und rechtliche Vorschriften -- was man beachten

Beitrag von Jan »

Ich poste mal eine kleine Übersicht von DJI, besonders für Anfänger interessant.


Das Wichtigste in Kürze:

Sie nehmen mit Ihrem Fluggerät am allgemeinen Luftverkehr teil. Wenn Sie Ihr Fluggerät kommerziell nutzen möchten, benötigen Sie eine Aufstiegserlaubnis. Infos und weitere Hilfe erhalten Sie vom Verein für unbemannte Luftfahrtsysteme unter www.uavdach.org. Wenn Sie ihr Fluggerät für Freizeitzwecke nutzen möchten, sind folgende Regeln zu beachten und einzuhalten.


Das müssen Sie:

* Funktion des Fluggerätes kennenlernen und prüfen
* Vorgaben des Herstellers beachten
* Wind, Witterung und Hindernisse beachten
* Bemannten Luftfahrzeugen stets ausweichen und landen
* Sicherheitsabstand zu öffentlichen Wegen und Hochspannungsleitungen einhalten
* Vorgaben des Datenschutzes beachten
* Haftpflichtversicherung abschließen


Das dürfen Sie nicht:

* Fliegen in der Nähe von Flugplätzen (näher als 1,5km)
* Fliegen über Menschenansammlungen, militärische Objekte, Krankenhäuser, Kraftwerke, JVA
* Fliegen ohne direkten Sichtkontakt zum Fluggerät (immer in Sichtweite)
* Fliegen unter Drogen- oder Alkoholeinfluss
* Fotos/Videos von Personen ohne deren Erlaubnis machen (Privatsphäre beachten)
* Fotos/Videos verkaufen (nur privat nutzen)



Frank Glencairn
Beiträge: 23695

Re: Ratgeber: Kameradrohnen und rechtliche Vorschriften -- was man beachten

Beitrag von Frank Glencairn »

Frank B. hat geschrieben: Dann darfst du nirgends eine Drohne starten lassen, ohne vorher die Grundstücksbesitzerfrage zu klären. Auch Wiesen und Äcker und Feldwege gehören jemandem.
Das stimmt so nicht. Du darfst von fremden Grundstücken starten, wenn du dazu kein Hindernis (Zaun, Gatter, Mauer usw.) überwinden musst. Also alles was frei zugänglich ist, ist okay, auch wenn es privat ist.



rush
Beiträge: 14106

Re: Ratgeber: Kameradrohnen und rechtliche Vorschriften -- was man beachten

Beitrag von rush »

Frank Glencairn hat geschrieben: Du darfst von fremden Grundstücken starten, wenn du dazu kein Hindernis (Zaun, Gatter, Mauer usw.) überwinden musst. Also alles was frei zugänglich ist, ist okay, auch wenn es privat ist.
Bist du Dir da sicher? Quelle?
Nur weil Nachbar Hempel im Vorgarten keinen Zaun zu stehen hat, würde ich den perfekt grün leuchtenden Rasen dennoch nicht betreten und von dort eine Drohne starten lassen... zumal ich weiß das Hund Waldemar die Dinger und mich womöglich auch nicht mag...

Dann schon eher von öffentlichen Grund/Straße.
keep ya head up



thsbln
Beiträge: 1664

Re: Ratgeber: Kameradrohnen und rechtliche Vorschriften -- was man beachten

Beitrag von thsbln »

rush hat geschrieben: Dann schon eher von öffentlichen Grund/Straße.
Haha, so schlau war ich auch mal, da meinte dann der Typ vom Ordnungsamt: Oha, Sonntags und öffentliche Wege ... Sondernutzung, es muss ja schließlich der Startplatz abgesichert werden !
損したくないあなたはここで買おう



rush
Beiträge: 14106

Re: Ratgeber: Kameradrohnen und rechtliche Vorschriften -- was man beachten

Beitrag von rush »

thsbln hat geschrieben:
rush hat geschrieben: Dann schon eher von öffentlichen Grund/Straße.
Haha, so schlau war ich auch mal, da meinte dann der Typ vom Ordnungsamt: Oha, Sonntags und öffentliche Wege ... Sondernutzung, es muss ja schließlich der Startplatz abgesichert werden !
Keine Ahnung - fliege seit längerer Zeit keine Drohnen mehr :D

Aber wäre mir trotzdem sympathischer mich mit dem Herren vom Ordnungsamt zu unterhalten als mich von Nachbars Hund beißen zu lassen ;)
keep ya head up



ruessel
Beiträge: 9806

Re: Ratgeber: Kameradrohnen und rechtliche Vorschriften -- was man beachten

Beitrag von ruessel »

http://www.tagesschau.de/inland/drohnen ... n-101.html
Drohnen sind in Deutschland beliebt wie nie. Um die steigende Gefahr von Unfällen einzudämmen, hat das Kabinett jetzt schärfere Regeln für die Nutzung der Geräte beschlossen. So sollen etwa künftig alle Drohnen über 250 Gramm gekennzeichnet werden.
Gruss vom Ruessel



Rudolf Max
Beiträge: 852

Re: Ratgeber: Kameradrohnen und rechtliche Vorschriften -- was man beachten

Beitrag von Rudolf Max »

Man darf (fast...) überall fliegen... man darf sich bloss nicht erwischen lassen...

Wenn man mit klarem Verstand und der nötigen Vorsicht an die Sache rangeht, ist vieles möglich...

Rudolf
Zuletzt geändert von Rudolf Max am Mi 18 Jan, 2017 15:38, insgesamt 1-mal geändert.



Frank Glencairn
Beiträge: 23695

Re: Ratgeber: Kameradrohnen und rechtliche Vorschriften -- was man beachten

Beitrag von Frank Glencairn »

Reiner Populismus, um bei der jeweiligen Wählerschaft Fleißsternchen zu ergattern.



Frank B.
Beiträge: 9318

Re: Ratgeber: Kameradrohnen und rechtliche Vorschriften -- was man beachten

Beitrag von Frank B. »

Hab es heute auch mehrfach in den Nachrichten gehört. Na, dann werde ich mir für meine kleine Breeze mal so eine Plakette besorgen müssen.
Weiß jemand, ab wann man die braucht und wo man sie bekommt und was sie kosten wird?



Frank B.
Beiträge: 9318

Re: Ratgeber: Kameradrohnen und rechtliche Vorschriften -- was man beachten

Beitrag von Frank B. »

Frank Glencairn hat geschrieben:Reiner Populismus, um bei der jeweiligen Wählerschaft Fleißsternchen zu ergattern.
Als wenn man vorm Verlassen des brennenden Hauses noch schnell den Abwasch macht.



TheGadgetFilms
Beiträge: 1293

Re: Ratgeber: Kameradrohnen und rechtliche Vorschriften -- was man beachten

Beitrag von TheGadgetFilms »

https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artik ... ohnen.html

Hier nochmal vom Bundesamt.
Sehe ich das richtig, dass ich mit ner kleinen Drohne, Phantom zb, jetzt ohne Erlaubnis für nen Job fliegen kann?



Frank B.
Beiträge: 9318

Re: Ratgeber: Kameradrohnen und rechtliche Vorschriften -- was man beachten

Beitrag von Frank B. »

Sieht so aus, als könnte ich mir einfach nen Aufkleber drauf machen, auf dem mein Name und meine Anschrift steht.



dosaris
Beiträge: 1701

Re: Ratgeber: Kameradrohnen und rechtliche Vorschriften -- was man beachten

Beitrag von dosaris »

die Unterscheidung zw Flugmodell und Unbemanntes FlugSystem bleibt wohl erhalten.
Ergo bleibt auch das Problem der Aufstiegserlaubnis.



TheGadgetFilms
Beiträge: 1293

Re: Ratgeber: Kameradrohnen und rechtliche Vorschriften -- was man beachten

Beitrag von TheGadgetFilms »

"Gewerbliche Nutzer brauchten für den Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen bisher eine Erlaubnis – unabhängig vom Gewicht. Künftig ist für den Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen unterhalb von 5 kg grundsätzlich keine Erlaubnis mehr erforderlich. "

Für mmich klingt das so, oder verstehe ich das falsch?



dosaris
Beiträge: 1701

Re: Ratgeber: Kameradrohnen und rechtliche Vorschriften -- was man beachten

Beitrag von dosaris »

TheGadgetFilms hat geschrieben:"...Künftig ist für den Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen unterhalb von 5 kg grundsätzlich keine Erlaubnis mehr erforderlich. "
der Begriff unbemanntes Luftfahrtsystem ( UAS) ist seit langem missverständlich,
da er sowohl generisch aufgefasst wird (alle copter gehören zu) als
auch gesetzlich eine eigene Kategorie ist. Diese Kategorie ist einzig über den
Verwendungszweck definiert, selbst bei identischer Bauart.
Also bleibt die Einschränkung der Aufstiegserlaubis.

in
http://www.dfs.de/dfs_homepage/de/Servi ... rohnen%22/
steht auch nix neues dazu.
Könnte noch in Bearbeitung sein.

oder hier:

http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Publik ... cationFile



TheGadgetFilms
Beiträge: 1293

Re: Ratgeber: Kameradrohnen und rechtliche Vorschriften -- was man beachten

Beitrag von TheGadgetFilms »

Sollte das jetzt en Antwort auf meine Frage sein?
Weil da steht auch nichts anderes drin...



nachtaktiv
Beiträge: 3169

Re: Ratgeber: Kameradrohnen und rechtliche Vorschriften -- was man beachten

Beitrag von nachtaktiv »

Rudolf Max hat geschrieben:Man darf (fast...) überall fliegen... man darf sich bloss nicht erwischen lassen...
ganz genau.

dieses gelaber, das es tausende drohne am himmel gäbe, blablabla.... idioten. 99% der verkauften dinger stehen im koffer und werden in ihrer gesamten lebenszeit drei mal raus geholt.

is dasselbe wie bei den hochpreisigen kameras, die man gebraucht kauft, und sich fragt, warum die erst 7000 auslösungen hat - nach 4-5 jahren.

da ich nicht kommerziell unterwegs bin, können die mich mal gern haben.
Die Ignore Funktion ist ein Segen <3



nachtaktiv
Beiträge: 3169

Re: Ratgeber: Kameradrohnen und rechtliche Vorschriften -- was man beachten

Beitrag von nachtaktiv »

Frank B. hat geschrieben:
Frank Glencairn hat geschrieben:Reiner Populismus, um bei der jeweiligen Wählerschaft Fleißsternchen zu ergattern.
Als wenn man vorm Verlassen des brennenden Hauses noch schnell den Abwasch macht.
genau so machts grad der alte präsi :)....

http://www.handelsblatt.com/politik/int ... en_4441434
Die Ignore Funktion ist ein Segen <3



nachtaktiv
Beiträge: 3169

Re: Ratgeber: Kameradrohnen und rechtliche Vorschriften -- was man beachten

Beitrag von nachtaktiv »

gerade rein gekommen: von der leyen hat mal eben alles gekippt.


https://www.dmfv.aero/allgemein/luftver ... nisterium/
Die Ignore Funktion ist ein Segen <3



AndySeeon
Beiträge: 774

Re: Ratgeber: Kameradrohnen und rechtliche Vorschriften -- was man beachten soll

Beitrag von AndySeeon »

Gibt es irgendwo eine lesbare und leicht verständliche Zusammenfassung der aktuellen rechtlichen Lage und der bereits bekannten anstehenden Änderungen?
Die Artikel hier im Fred sind ja schon stark behaart...

Gruß, Andreas
Gesegnet seien jene,die nichts zu sagen haben und trotzdem den Mund halten.
-Karl Valentin-



Jott
Beiträge: 21834

Re: Ratgeber: Kameradrohnen und rechtliche Vorschriften -- was man beachten sol

Beitrag von Jott »

https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Publi ... cationFile

Wenn sich‘s ändert (neue EU-Regeln), wird man‘s mitkriegen.



AndySeeon
Beiträge: 774

Re: Ratgeber: Kameradrohnen und rechtliche Vorschriften -- was man beachten sol

Beitrag von AndySeeon »

Das nenne ich mal super kompakt ;)

Frustrierend ist:
Verboten ist [...]der Betrieb einer Drohne oder eines Modellflugzeugs mit einem Gewicht von mehr als 0,25 Kilogramm über Wohngrundstücken. Das Gleiche gilt, wenn das Flugobjekt (unabhängig von seinem Gewicht) in der Lage ist, optische, akustische oder Funksignale zu empfangen, zu übertragen oder aufzuzeichnen.
Gruß, Andreas
Gesegnet seien jene,die nichts zu sagen haben und trotzdem den Mund halten.
-Karl Valentin-



Jott
Beiträge: 21834

Re: Ratgeber: Kameradrohnen und rechtliche Vorschriften -- was man beachten sol

Beitrag von Jott »

Wieso frustrierend? Das soll nur verhindern, dass einer den nackten Arsch des Nachbarn am Pool filmt.



Pianist
Beiträge: 8460

Re: Ratgeber: Kameradrohnen und rechtliche Vorschriften -- was man beachten sol

Beitrag von Pianist »

Aus meiner Sicht ist dieses Thema hier am besten aufgehoben, das kann man bei Slashcam nun nicht auch noch im Detail leisten.

Matthias
Filmemacher für besondere Aufgaben



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