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Infoseite // Gilt das Urheberrecht auch für per KI erzeugte Inhalte? Eher nicht



Newsmeldung von slashCAM:



Nach aktueller Auslegung des Urheberrechtes in Deutschland besitzen Bilder, die mit generativen KI-Modellen wie Stable Diffusion oder Midjourney erstellt wurden, keinen U...



Hier geht es zur Newsmeldung auf den slashCAM Magazin-Seiten:
Gilt das Urheberrecht auch für per KI erzeugte Inhalte? Eher nicht


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Antwort von ruessel:





Oben das KI Bild einer Werbeagentur, diese kommt zu einen anderen Schluss:
Der Pitch überzeugt – doch es gibt einen Haken: Neben der kreativen Umsetzung müssen Neckar und sein Team herausfinden, wie es um die Urheber- und Lizenzrechte steht, wenn eine bildgenerierende KI-Anwendung im Spiel ist.
Denn: "Das Urheberrecht gilt eigentlich nur für natürliche Personen (…), und die bildgenerierenden Technologien sind noch so neu, dass es noch keine Grundsatzurteile gibt."

In Abstimmung mit der Rechtsabteilung entsteht folgende Argumentation: In der Telekom-Kampagne werden die KI-generierten Motive nicht alleinstehend genutzt, sondern in eine auf den Kunden angepassten Gesamtkomposition eingebettet. Diese Komposition ist eine kreative Leistung von natürlichen Personen – und sollte dementsprechend urheberrechtlich sicher sein.
https://t3n.de/news/ki-generierte-bilde ... e-1509175/

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Antwort von macaw:

ruessel hat geschrieben:




Oben das KI Bild einer Werbeagentur, diese kommt zu einen anderen Schluss:
Der Pitch überzeugt – doch es gibt einen Haken: Neben der kreativen Umsetzung müssen Neckar und sein Team herausfinden, wie es um die Urheber- und Lizenzrechte steht, wenn eine bildgenerierende KI-Anwendung im Spiel ist.
Denn: "Das Urheberrecht gilt eigentlich nur für natürliche Personen (…), und die bildgenerierenden Technologien sind noch so neu, dass es noch keine Grundsatzurteile gibt."

In Abstimmung mit der Rechtsabteilung entsteht folgende Argumentation: In der Telekom-Kampagne werden die KI-generierten Motive nicht alleinstehend genutzt, sondern in eine auf den Kunden angepassten Gesamtkomposition eingebettet. Diese Komposition ist eine kreative Leistung von natürlichen Personen – und sollte dementsprechend urheberrechtlich sicher sein.
https://t3n.de/news/ki-generierte-bilde ... e-1509175/
Was sie aber noch immer nicht davor schützen würde, dass jeder das per K.I. erzeugte Element benutzen dürfte, wenn es vom Rest getrennt wird, vermute ich. Skurrile Situation, denn wenn das so wäre, könnte ein Handygeschäft die Popularität einer erfolgreichen Kampagne der Telekom nutzen, um für andere Anbieter zu werben (weit hergeholt, ist aber nur ein Beispiel). Um das halbwegs auszuschließen, müssten das schon ihrerseits mehr oder weniger aufwendige Collagen sein - aber wie gesagt schützt das einen nicht wirklich, wie dieses Urteil zeigt:
https://www.mofo.com/resources/news/220 ... nommierten

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Antwort von Darth Schneider:

Das Urheberrecht gilt nur für natürliche Personen.

Ich denke heute zusammen mit der KI muss dieser Satz, beziehungsweise die ganzen Gesetze darum herum neu überdacht und überarbeitet werden.

Sonst kenn jeder z.B. das von der KI erstellte Bild der Werbeagentur da oben, brauchen und damit machen was er gerne möchte.
Das wird nicht sinnvoll oder das Ziel sein.
Gruss Boris

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Antwort von dosaris:

Das hatten wir doch gerade im Parallel-Thread:
viewtopic.php?f=97&t=157754&p=1171426#p1171426

https://irights.info/artikel/welche-reg ... genz/30724

Klingt für mich seriös

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Antwort von TheBubble:

Die interessantere Frage ist, ob die KI interne urheberrechtlich geschütztes Material verwendet oder nicht. Beim Training "lernt" die KI, sie baut die Trainingsdaten in ihre internen Gewichtsfaktoren ein, und ggf. wirft sie gelerntes auch wieder aus. Wenn dabei Schutzrechte (bezüglich des zum Trainings verwendeten Materials) verletzt werden, dann war im Vergleich die Aufregung um eine Fototapete nur ein kleiner Sturm im Wasserglas.

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Antwort von MK:

Dem Aussehen der Personen im Bild nach zu urteilen gibt es da die selben Familienverhältnisse wie in The Hills Have Eyes...

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Antwort von dienstag_01:

TheBubble hat geschrieben:
Die interessantere Frage ist, ob die KI interne urheberrechtlich geschütztes Material verwendet oder nicht. Beim Training "lernt" die KI, sie baut die Trainingsdaten in ihre internen Gewichtsfaktoren ein, und ggf. wirft sie gelerntes auch wieder aus. Wenn dabei Schutzrechte (bezüglich des zum Trainings verwendeten Materials) verletzt werden, dann war im Vergleich die Aufregung um eine Fototapete nur ein kleiner Sturm im Wasserglas.
Bedeutet das, ich kann niemals in meinem Leben ein Bild im Stil von Vincent van Gogh malen? Oder Werner Tübke? Oder...?
Ich MUSS also hässliche Bilder malen, die schönen gibts doch schon alle.
Ich schmeiß gleich meinen Malkasten in die Tonne.

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Antwort von Frank Glencairn:

macaw hat geschrieben:
denn wenn das so wäre, könnte ein Handygeschäft die Popularität einer erfolgreichen Kampagne der Telekom nutzen, um für andere Anbieter zu werben
Ja, aber die wären mit dem Klammerbeutel gepudert, wenn sie so ein beschissenes und unprofessionelles Motiv übernehmen würden, und damit auch zu allem Übel obendrein auch noch mit der Telekom in Verbindung gebracht werden.

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Antwort von MK:

"Frank Glencairn" hat geschrieben:
und damit auch zu allem Übel obendrein auch noch mit der Telekom in Verbindung gebracht werden.
Passt doch zur Telekom.

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Antwort von TheBubble:

dienstag_01 hat geschrieben:
TheBubble hat geschrieben:
Die interessantere Frage ist, ob die KI interne urheberrechtlich geschütztes Material verwendet oder nicht. Beim Training "lernt" die KI, sie baut die Trainingsdaten in ihre internen Gewichtsfaktoren ein, und ggf. wirft sie gelerntes auch wieder aus. Wenn dabei Schutzrechte (bezüglich des zum Trainings verwendeten Materials) verletzt werden, dann war im Vergleich die Aufregung um eine Fototapete nur ein kleiner Sturm im Wasserglas.
Bedeutet das, ich kann niemals in meinem Leben ein Bild im Stil von Vincent van Gogh malen? Oder Werner Tübke? Oder...?
Ich MUSS also hässliche Bilder malen, die schönen gibts doch schon alle.
Ich schmeiß gleich meinen Malkasten in die Tonne.
Wenn die "Bilder" eine zusammengestückelte Collage aus Werken sind, deren Urheberrecht noch nicht abgelaufen ist, ja dann sehe ich mögliche Probleme. Das Potential für Streit und Ärger hat eine Fototapete deutlich gemacht.

Das Wort "Bilder" habe ich bewusst in Anführungszeichen gesetzt, da die Ausgabe einer AI ohne jedes künstlerische oder kreative Verständnis (durch die AI) aus gelernten Stichproben existierender Werke erzeugt wird. Wenn man ein (ernsthaftes) Bild malt, dann hat das sowohl künstlerisch und von der Schöpfungshöhe her gesehen eine andere Qualität und genießt daher Schutzrechte. Ob man derartige Schutzrechte auf AI "Werke" ausdehnen sollte? Wer weiß, ich tendiere augenblicklich noch zu nein. Ich sehe zu viele mögliche Probleme.

Und dann wäre noch zu klären, ob eine mit urheberrechtlich geschützten Werken trainierte AI nicht bereits dadurch selbst Urheberrechte dieser Werke tangiert und daher gar nicht ohne Zustimmung aller Rechteinhaber verbreitet oder öffentlich nutzbar gemacht werden dürfte. Auch eine interessante Frage.

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Antwort von Frank Glencairn:

TheBubble hat geschrieben:


Und dann wäre noch zu klären, ob eine mit urheberrechtlich geschützten Werken trainierte AI nicht bereits dadurch selbst Urheberrechte dieser Werke tangiert und daher gar nicht ohne Zustimmung aller Rechteinhaber verbreitet oder öffentlich nutzbar gemacht werden dürfte. Auch eine interessante Frage.
Diese Frage hat die EU schon längst beantwortet.

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Antwort von TheBubble:

"Frank Glencairn" hat geschrieben:
Diese Frage hat die EU schon längst beantwortet.
Und die Antwort ist...? (Ich weiß es nicht.)

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Antwort von dienstag_01:

"Frank Glencairn" hat geschrieben:
TheBubble hat geschrieben:


Und dann wäre noch zu klären, ob eine mit urheberrechtlich geschützten Werken trainierte AI nicht bereits dadurch selbst Urheberrechte dieser Werke tangiert und daher gar nicht ohne Zustimmung aller Rechteinhaber verbreitet oder öffentlich nutzbar gemacht werden dürfte. Auch eine interessante Frage.
Diese Frage hat die EU schon längst beantwortet.
Wo?

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Antwort von dienstag_01:

TheBubble hat geschrieben:
dienstag_01 hat geschrieben:

Bedeutet das, ich kann niemals in meinem Leben ein Bild im Stil von Vincent van Gogh malen? Oder Werner Tübke? Oder...?
Ich MUSS also hässliche Bilder malen, die schönen gibts doch schon alle.
Ich schmeiß gleich meinen Malkasten in die Tonne.
Wenn die "Bilder" eine zusammengestückelte Collage aus Werken sind, deren Urheberrecht noch nicht abgelaufen ist, ja dann sehe ich mögliche Probleme. Das Potential für Streit und Ärger hat eine Fototapete deutlich gemacht.

Das Wort "Bilder" habe ich bewusst in Anführungszeichen gesetzt, da die Ausgabe einer AI ohne jedes künstlerische oder kreative Verständnis (durch die AI) aus gelernten Stichproben existierender Werke erzeugt wird. Wenn man ein (ernsthaftes) Bild malt, dann hat das sowohl künstlerisch und von der Schöpfungshöhe her gesehen eine andere Qualität und genießt daher Schutzrechte. Ob man derartige Schutzrechte auf AI "Werke" ausdehnen sollte? Wer weiß, ich tendiere augenblicklich noch zu nein. Ich sehe zu viele mögliche Probleme.

Und dann wäre noch zu klären, ob eine mit urheberrechtlich geschützten Werken trainierte AI nicht bereits dadurch selbst Urheberrechte dieser Werke tangiert und daher gar nicht ohne Zustimmung aller Rechteinhaber verbreitet oder öffentlich nutzbar gemacht werden dürfte. Auch eine interessante Frage.
Was ich meinte, und was du wahrscheinlich nicht verstanden hast, durch Urheberrecht ist nicht der Stil eines Malers geschützt. Jeder kann also Bilder im Stil von... malen, allerdings keine direkte Kopie. Also werden begabte Maler demnächst Bilder für das Training der Datensätze malen und dann wird es keine Urheberrechtsklagen mehr geben.
Wenn denn diese Art von Bildern überhaupt über den ersten Aha-Effekt hinaus interessant sind.

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Antwort von TheBubble:

dienstag_01 hat geschrieben:
Was ich meinte, und was du wahrscheinlich nicht verstanden hast, durch Urheberrecht ist nicht der Stil eines Malers geschützt. Jeder kann also Bilder im Stil von... malen, allerdings keine direkte Kopie. Also werden begabte Maler demnächst Bilder für das Training der Datensätze malen und dann wird es keine Urheberrechtsklagen mehr geben.
Wenn für das Training gemalt und entsprechende Nutzungsrechte eingeräumt werden, dann sollte das aus dieser Sicht in Ordnung sein. Natürlich dürfen weder die Maler bei den Trainingsbildern noch die AI intern und bei ihrer Ausgabe versehentlich andere gewerbliche Schutzrechte (wie das Markenrecht) verletzen. Wobei man (davon ausgehend, dass die Maler alles rechtlich korrekt machen) eine abschließende Prüfung der AI Ausgabe vielleicht auch auf den Nutzer abwälzen kann.

Es ist halt vieles furchtbar kompliziert.

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Antwort von Skeptiker:

TheBubble hat geschrieben:
Es ist halt vieles furchtbar kompliziert.
Dann werden künftig wohl Prüf-AI's das www durchpflügen, auf der Suche nach Übereinstimmungen von AI-Kunst mit BIO-Kunst. Und nach Festlegung der entsprechenden Regeln und Tarife (aufgrund Marktwert des Originals) gleich berechnen, bei wieviel-%iger Übereinstimmung (mit geschütztem Original) was wieviel an Plagiatsgebühr kostet.
So ähnlich wie bei den Textvergleichen der Doktorarbeiten, die dann den Titel kosten, wenn ohne Quellangabe - den begehrten "Dr.-Knochen" schon in Sicht (hechel) - zu eifrig abgeschrieben wurde.

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Antwort von Frank Glencairn:

dienstag_01 hat geschrieben:

Wo?
Da:
Nach der auf einer europäischen Richtlinie aus dem Jahr 2019 beruhenden Vorschrift des § 44 b) UrhG sind Vervielfältigungen von rechtmäßig zugänglichen Werken für das Text und Data Mining auch ohne Einwilligung des jeweiligen Urhebers zulässig.

Das Training einer KI-Anwendungen unter Verwendung von urheberrechtlich geschützten Werken ist dementsprechend grundsätzlich lizenzfrei zulässig. Nach Abschluss des Trainings sind die Daten allerdings zu löschen.

Rechteinhaber haben jedoch die Möglichkeit zum „Opt-Out": Sie können einen Vorbehalt gegen ein solches Data Mining erklären, der allerdings zwingend in maschinenlesbarer Form erfolgen muss.
Wobei der Unterschied zwischen opt-in und out für mich als Urheber eigentlich irrelevant ist - ich hab in beiden Fällen nichts davon.

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Antwort von Frank Glencairn:

TheBubble hat geschrieben:
... dann war im Vergleich die Aufregung um eine Fototapete nur ein kleiner Sturm im Wasserglas.
Die Tapetennummer ist eindeutig illegal, und das Urteil nicht auf geltendes Recht sondern auf Totalversagen des Rechtssystems, wenn nicht sogar auf aktive Rechtsbeugung zurückzuführen.

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Antwort von macaw:

"Frank Glencairn" hat geschrieben:
macaw hat geschrieben:
denn wenn das so wäre, könnte ein Handygeschäft die Popularität einer erfolgreichen Kampagne der Telekom nutzen, um für andere Anbieter zu werben
Ja, aber die wären mit dem Klammerbeutel gepudert, wenn sie so ein beschissenes und unprofessionelles Motiv übernehmen würden, und damit auch zu allem Übel obendrein auch noch mit der Telekom in Verbindung gebracht werden.
Das war ja nur ein Beispiel. Abgesehen davon, da ich ja im Bereich Print arbeite schaue ich recht kritisch, auch aus Spaß auf das, was die "Kollegen" so machen. Da gibt es oft keine Scheu vor schlechtem Geschmack, es geht nur um Pragmatismus...

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Antwort von TheBubble:

"Frank Glencairn" hat geschrieben:
Die Tapetennummer ist eindeutig illegal, und das Urteil nicht auf geltendes Recht sondern auf Totalversagen des Rechtssystems, wenn nicht sogar auf aktive Rechtsbeugung zurückzuführen.
Wir wissen doch gar nicht wie die Gerichte entschieden hätten, es hat meines Wissens nach kein Urteil gegeben, nicht einmal in der ersten Instanz.

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Antwort von macaw:

TheBubble hat geschrieben:
"Frank Glencairn" hat geschrieben:
Die Tapetennummer ist eindeutig illegal, und das Urteil nicht auf geltendes Recht sondern auf Totalversagen des Rechtssystems, wenn nicht sogar auf aktive Rechtsbeugung zurückzuführen.
Wir wissen doch gar nicht wie die Gerichte entschieden hätten, es hat meines Wissens nach kein Urteil gegeben, nicht einmal in der ersten Instanz.
Klar gab es ein Urteil, es ist hier online zu lesen:
https://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/koel ... 20818.html

Fazit des Gerichts (Auszug):
3. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger allen Schaden zu ersetzen, der ihm durch die vorstehend unter Ziff. 1. Bezeichneten Handlungen entstanden ist und künftig noch entstehen wird.
4."Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1003,40 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 02.09.2020 zu zahlen."

Yo, das nenne ich mal ein Urteil, auf das Land "stolz" sein darf. Und solche Leute dürfen "im Namen des Volkes" Urteile fällen...

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Antwort von macaw:

Versehentlich gepostet

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Antwort von Frank Glencairn:

Skeptiker hat geschrieben:


Dann werden künftig wohl Prüf-AI's das www durchpflügen, auf der Suche nach Übereinstimmungen ...
Gibt es schon: https://writer.com/ai-content-detector/

Google nutzt die selbe Technik schon seit ner ganzen Weile um AI generierte Seiten und Inhalte in den Suchergebnissen abzuwerten.

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Antwort von Skeptiker:

Passt nicht ganz in diesen Thread, aber hat doch mit dem grossen Thema "AI kommt und bleibt" zu tun.

Wenn ich diesen Artikel lese, sehe ich meine Teil-Bedenken bestätigt (AI komplett intergriert, aber leider intransparent und evtl. nicht abschaltbar, sowie zur Nutzung (der AI/des Programms) vielleicht permanenter Online-Status nötig):

Manager Magazin online am 17.03.2023

Microsoft integriert künstliche Intelligenz in Office-Programme
https://www.manager-magazin.de/unterneh ... v2-65xoWls

Fehlt nur noch, dass all die AI-relevanten, privaten Daten (e-Mails etc.) direkt auf Microsofts Servern landen (natürlich anonymisiert und nur, um das persönliche Benutzererlebnis und die KI-Funktionalität in 'real time' zu verbessern).

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Antwort von MK:

Skeptiker hat geschrieben:
Fehlt nur noch, dass all die AI-relevanten, privaten Daten (e-Mails etc.) direkt auf Microsofts Servern landen (natürlich anonymisiert und nur, um das persönliche Benutzererlebnis und die KI-Funktionalität in 'real time' zu verbessern).
Macht Office 365 doch schon, und nicht mal anonymisiert da ja jemand die Rechnung zahlt.

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Antwort von Skeptiker:

MK hat geschrieben:
Skeptiker hat geschrieben:
Fehlt nur noch, dass all die AI-relevanten, privaten Daten (e-Mails etc.) direkt auf Microsofts Servern landen (natürlich anonymisiert und nur, um das persönliche Benutzererlebnis und die KI-Funktionalität in 'real time' zu verbessern).
Macht Office 365 doch schon, und nicht mal anonymisiert da ja jemand die Rechnung zahlt.
Ich darf hier ja gar nicht sagen, wie alt meine Office-Version für Mac ist, aber sie hat den Vorteil, dass sie a) noch mit macOS 10.14 'Mojave' funktioniert und b) weder ein Microsoft-Konto noch irgendeinen Online- oder Update-Zwang von mir fordert oder mich mit ständigen Empfehlungen oder Fragen nervt (wie früher mal Microsofts legendäre Büroklammer, deren Nachfolger Microsofts 'Chat-GPT-enhanced' AI nun werden könnte).
Wenn ich also meine Ruhe will, dann kann ich meine Ruhe haben (und die AI-Welt für diese Zeit AI-Welt sein lassen und mich um Banken-Abstürze, Stellungskriege oder die neusten Kamera-Sensoren nicht zu kümmern)! ;-)

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Antwort von MK:

Skeptiker hat geschrieben:
Stellungskriege oder die neusten Kamasutra-Sensoren zu kümmern
Korrigiert

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Antwort von Skeptiker:

MK hat geschrieben:
Skeptiker hat geschrieben:
Stellungskriege oder die neusten Kamasutra-Sensoren zu kümmern
Korrigiert
Ich hab's zwar (nicht) geschrieben, aber die Sensor-Technik kannte ich noch nicht! ;-)

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